Direkt zum Inhalt

Kurzfristige Erwerbseinsätze

Einführung
Der Kanton Bern erteilt Bewilligungen für kurzfristige Erwerbseinsätze. So soll Schwarzarbeit vorgebeugt werden. Gleichzeitig gibt es Asylsuchenden und Vorläufig Aufgenommenen (Ausweis N und F) die Möglichkeit, eine kleine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Unser Verein ist im Besitz einer solchen Bewilligung und verpflichtet sich somit, die Weisungen des Beco zu befolgen. Wir bieten Arbeitgebern in den folgenden Punkten Unterstützung an:

  • Erstellen des Lohnausweises
  • Abrechnen mit Sozialversicherungen (AHV/ALV)
  • Versicherung für Berufsunfälle

Dank einer Bewilligung für kurzfristige Erwerbseinsätze können Arbeitgeber/Innen Personen für punktuelle Einsätze legal einstellen. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

1. Definition

2. Gültigkeit

3. Mindestlohnansätze

4. Vorgehen

by raptus ag Asyl Biel und Region Asile Bienne et Region