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KFE - Gültigkeit

  • Die Bewilligung zu kurzfristigen Erwerbseinsätzen ist für den ganzen Kanton Bern gültig.
  • Das maximale Bruttoeinkommen darf den Betrag von CHF 400.- pro Monat auf keinen Fall überschreiten.
  • Bei einem Bruttoeinkommen über CHF 400.- pro Monat muss zwingend ein Gesuch zum Stellenantritt beim Migrationsdienst des Kantons Bern eingereicht werden.
  • Der gleichzeitige Einsatz mehrerer Personen beim gleichen Arbeitgebenden ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden Arbeiten die innerhalb kürzerer Zeit erledigt werden müssen (zum Beispiel bei Erntearbeiten in der Landwirtschaft oder speziellen Anlässen wie Dorffesten).


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